Sie haben Kenntnis über einen Verstoß erlangt, der im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld der beruflichen Tätigkeit, steht. Diesen können Sie hier melden.
Wichtiger Hinweis
Meldung von Verstößen
„Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem die hinweisgebende Person tätig ist oder war, oder bei einer anderen Stelle, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand, bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.“ (§3 Abs.3 HinSchG)
Was sind Verstöße, die der internen Meldestelle gemeldet werden können oder sogar sollen?
Mit Verstößen nach HinSchG sind solche Verstöße gemeint, die bspw. strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, aber auch solche gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Eine genaue Auflistung ist in §2 HinSchG zu finden.
Konkrete Beispiele für einen Verstoß, den man der internen Meldestelle melden sollte, könnte bspw. das Wissen darüber sein, dass ein Beschäftigter des Unternehmens sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil verschafft oder geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von Aufträgen missachtet.
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Meldungen können nicht anonym abgegeben werden. Die Meldestelle sorgt für Anonymität des Meldenden und der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind (§ 8 Vertraulichkeitsgebot HinSchG).
Die interne Meldestelle erreichen Sie auch unter der 09123-7060206 oder per eMail meldung[at]buscon.de.
Unvollständige Meldungen werden nicht bearbeitet. Wenn Sie die Meldung lieber telefonisch machen wollen, so rufe ich gerne zurück.
Jürgen Schmidt