Suchen Sie Antworten auf diese Fragen?
Sind in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt?
- EU Datenschutzgrundverordnung? Ich biete Erste Hilfe Maßnahmen für KMU!
- Was ist zu tun, wenn die Datenschutzaufsicht schreibt?
- Wie setze ich Google Analytics datenschutzkonform ein?
- Darf ich die eMail-Postfächer meiner Mitarbeiter öffnen?
- Wer hält Schulungen über Datenschutz nach der DS-GVO?
- Ist Privacy Shield eine wirkliche Alternative zur Datenübertragung in die USA?
DSK beschließt Prüfschema zu Windows 10!
EreignissePressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 11.11.2019
Auf ihrer 98.Sitzung am 6. und 7. November 2019 in Trier hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) mit vielfältigen Themen befasst.
Besondere Bedeutung für die Praxis hat in den Augen des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, das erarbeitete Prüfschema zu Windows 10. Hierzu äußerte der Vorsitzende der DSK:
„Im Zusammenhang mit der automatisierten Übertragung sogenannter Telemetriedaten bei Windows Betriebssystem- und Anwendungslösungen hat die Konferenz im Nachgang auf hochrangiger Ebene Gespräche mit Vertretern von Microsoft geführt. Ziel ist es dabei, den Personenbezug von Nutzungsdaten zu vermindern bzw. deren Übertragung in die Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer zu stellen. In diesem Zusammenhang hat die Datenschutzkonferenz ein Prüfschema für das Betriebssystem Windows 10 veröffentlicht, das Verantwortlichen die Möglichkeit gibt, die datenschutzrelevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software, der Übertragung von Telemetriedaten sowie der Update-Konfiguration zu bewerten.“
Dr. Lutz Hasse stellt fest: „Mit dem Prüfschema haben die Aufsichtsbehörden den Verantwortlichen zunächst ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie prüfen können, ob die erforderlichen Voraussetzungen für einen Einsatz dieses Betriebssystems gewährleistet werden können. Der TLfDI wird über weitere Entwicklungen umgehend berichten.“
Das Prüfschema finden Sie unter https://tlfdi.de/mam/tlfdi/gesetze/orientierungshilfen/beschluss_zu_top_13_win10_prufschema.pdf
und die Anlage unter https://tlfdi.de/mam/tlfdi/gesetze/orientierungshilfen/beschluss_zu_top_10_win_10_prufschema_anlage.pdf.