GDD: Abgrenzung von Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat ein neues Kurzpapier veröffentlicht, das sich mit der praktischen Abgrenzung von Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) befasst. Ziel ist es, Verantwortlichen eine Orientierung zu geben, wie sie Dienstleister und Kooperationspartner rechtlich korrekt einordnen können.

Link zum Kurzpapier