GDD-Stellungnahme zum NIS-2-Umsetzungsgesetz: Klare Regeln für echte Cybersicherheit gefordert
Die GDD begrüßt die Priorisierung der NIS2-Umsetzung, mahnt jedoch im Rahmen der Stellungnahme praxisnahe Nachbesserungen an. Die GDD fordert darin unter anderem:
- Klare Definitionen zentraler Begriffe wie „Risiko“ und „Cyberhygiene“ für eine einheitliche Anwendung.
- Pflicht zur Meldung von Sicherheitslücken an Hersteller, um verdeckte Nutzung durch Behörden zu verhindern und die IT-Sicherheit zu stärken.
- Sämtliche Ausnahmen für einzelne Teile der Bundesverwaltung gänzlich gestrichen werden, da auch deren IT-Sicherheit Teil der Gesamtsicherheit ist.
- Regelmäßige Evaluierungen zur Wirksamkeit der Sicherheitsgesetze.
- Vermeidung doppelter Bußgelder zwischen Cybersicherheits- und Datenschutzaufsicht.
- Klare Kriterien für die Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen und eine rechtssichere Festlegung, wann Tätigkeiten als „vernachlässigbar“ gelten.
Die GDD macht deutlich: Nur mit rechtssicheren, eindeutigen und praxisnahen Vorgaben kann die NIS2-Umsetzung zur echten Stärkung der Cybersicherheit beitragen, ohne Wirtschaft und Verwaltung unnötig zu belasten. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.