Aktueller Zeitplan für das DSAnpUG-EU (inkl. BDSG-neu)

Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens zur Verabschiedung des DSAnpUG-EU (inkl. des darin in Artikel 1 enthaltenen BDSG-neu) sieht nach dem Kabinettsbeschluß des Regierungsentwurfs vom 01.02.2017 wie folgt aus:

  • Bundesrat – Ausschuss Innere Angelegenheit: 23.02.2017
  • Bundesrat Plenum 1. Beratung: vsl. 10.03.2017
  • Bundestag:
    – voraussichtlich 09.03.2017: 1. Lesung (parallel zur Behandlung im Bundesrat wegen der eilbedürftigkeit)
    – voraussichtlich 26.04.2017: abschließende Behandlung im federführenden Innenausschuss
    – voraussichtlich 27.04.2017: 2. und 3. Lesung (und damit Gesetzesbeschluß im Bundestag)
  • Bundesrat Plenum: voraussichtlich12.05.2017: 2. Beratung (als zustimmungspflichtig eingestuft)
  • Anschließend: Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt

Wenn dieser Plan eingehalten wird, wird das deutsche Umsetzungsgesetz zur DS-GVO etwas mehr als ein Jahr vor deren Gültigwerden verabschiedet. Die Übergangsfrist von der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt bis zu dessem Inkrafttreten wird dann etwa ein Jahr sein.