BayLDA: 7. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt

Tätigkeitsberichte des BayLDA

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 7 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat das BayLDA als Aufsichtsbehörde regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. In den Tätigkeitsberichten wird die Öffentlichkeit über die Schwerpunkte dieser Arbeit informiert. Bisher sind sechs Tätigkeitsberichte veröffentlicht, die Sie hier gerne als PDF-Dokumente herunterladen können.

Der letzte Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 wurde am 3. März 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.