BayLDA: KI & Datenschutz

Der Begriff der ‚Künstlichen Intelligenz‘ hat mit Aufkommen des Großen Sprachmodells ‚ChatGPT‘ Ende 2022 eine zunehmend weite Verbreitung gefunden – auch wenn die Disziplin an sich, und damit viele Datenschutzfragen, schon deutlich länger existieren. Da der Zugang zu sehr leistungsfähigen KI-Modellen und damit der Nutzung von bislang eher wissenszentrierten Technologiefirmen mittels Web- oder Softwareschnittstelle nun für faktisch jedermann möglich ist, möchte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mit seinem Informationsangebot zu Datenschutz und Künstliche Intelligenz seinem Sensibilisierungsauftrag in diesem Bereich nachkommen.

In einem ersten Schritt haben wir einen Flyer ‚Next-Level-Bausteine für KI‘ herausgeben (siehe unten), mit dem wir auf acht zentrale Punkte im Bereich Datenschutz und KI hinweisen wollen. Des Weiteren ist auf dieser Webseite auch der Entwurfsstand unserer Checkliste ‚Datenschutz und KI‘ veröffentlicht, die in nächster Zeit zum einen fortgeschrieben wird als auch in spezifischen Prüfszenarien einer Praxistauglichkeit unterzogen wird – sollte es Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge zu diesem ‚Konsultationsstand‘ geben, dann bitten wir um eine E-Mail an ki@lda.bayern.de. Die Checkliste, die einem Good-Practice-Ansatz verfolgt, werden wir auch regelmäßig an Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene mit dem Ziel der Harmonisierung der Datenschutzvorschriften anpassen.

Quelle und Checklisten: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Link: https://www.lda.bayern.de/de/ki.html