BayLDA stellt Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vor

2022 ist auch im Datenschutz ein Jahr der Zeitenwende – Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Datenschutzaufsicht erforderlich

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am Freitag, den 7. Juli 2023 seinen 12. Tätigkeitsbericht in der Hochschule Ansbach vorgestellt. Die Vorstellung des Tätigkeitsberichts im Rahmen einer hybriden Pressekonferenz war zugleich Anlass und Gelegenheit, mit Dozent:innen und Studierenden der Hochschule sowie Vertreter:innen der Fachöffentlichkeit zentrale Befunde des zurückliegenden Datenschutzjahrs zu diskutieren.

„Auch im Datenschutz ist 2022 ein Jahr der Zeitenwende. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung blicken wir zumindest mehrheitlich auf mittlerweile funktionierende datenschutzrechtliche Grundstrukturen bei Verantwortlichen. Der mit ChatGPT und Co. bereits 2022 eingeläutete Einzug Künstlicher Intelligenz in unser aller Alltag ist eine Bewährungsprobe für den Datenschutz.“, so der Präsident des Landesamts, Michael Will.

„Für die Datenschutzaufsicht bedeutet die zunehmende Verbreitung Künstlicher Intelligenz und die fast universellen Einsatzmöglichkeiten vom Geschäftsbrief bis zur Personalauswahl neue Herausforderungen bei Prüfung und Beratung. Sie gibt uns über alle Versprechungen und Potentiale hinweg zunächst Grund zur Sorge: Schon heute ist einzuräumen, dass das Landesamt auf Grund der Vernachlässigung eines bedarfsgerechten Behördenaufbaus in den zurückliegenden Haushaltsjahren die von der DS-GVO vorgegebene Grundziele aufsichtlicher Aufgabenerfüllung in zu vielen Fällen verfehlt. Das gilt beispielsweise für die Dreimonatsfrist bei Beschwerden Betroffener oder auch für wichtige Präventionsleistungen datenschutzrechtlicher Beratung.“, bilanzierte Will die statistischen Übersichten des Tätigkeitsberichts und unterstrich den haushaltrechtlichen Handlungsbedarf:

„Für Vertrauen und Rechtssicherheit bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz und anderer datengetriebener Technologien im Digitalland Bayern sind das denkbar schlechte Ausgangsbedingungen. 20 Jahre nach der Etablierung einer selbstständigen bayerischen Datenschutzaufsicht in Mittelfranken ist dringend ein neuer Schub für einen raschen und zukunftsfähigen Ausbau der Behörde erforderlich. Wir haben die gestrige Vorab-Präsentation unseres Tätigkeitsberichts im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags dafür genutzt, um fraktionsübergreifend für Unterstützung dieser Handlungserfordernisse zu werben“, so Will.

Angesichts der personellen Ausstattung der Behörde mit nur 33 Mitarbeiter:innen können aktuell nur zwei von drei Beschwerden Betroffener innerhalb der gesetzlich geforderten Frist bearbeiten werden.

Die präventive Beratung von Verantwortlichen kann, wenn überhaupt, nur noch in engen Grenzen konkreter Beratungsanliegen betrieblicher Datenschutzbeauftragter geleistet werden. Das Landesamt verzeichnete im Jahr 2022 insgesamt 5032 Beschwerden und Kontrollanregungen, zudem wurden 2991 Datenschutzverletzungen gemeldet. Trotz des Rückgangs um 16% bzw. 24% lasten beide Fallgruppen die Ressourcen des Landesamts immer noch bei Weitem aus.

Einen erheblichen Mehrwert, wenngleich nicht ohne Aufwand, bringt die durch die DS-GVO gestärkte und mit zahlreichen Verfahrensregelungen verstetigte Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden mit sich. Der Tätigkeitsbericht zeigt an Hand der unter dem Dach des Europäischen Datenschutzausschusses erarbeiteten Leitlinien etwa zu Datenübermittlungen in Drittstaaten oder zur Bußgeldzumessung bei Datenschutzverstößen wichtige Ergebnisse dieser Zusammenarbeit auf.

Zusammen mit ausgewählten Fragestellungen der verschiedenen Fachbereiche des Landesamts vom Auskunftsrecht bis zur Videoüberwachung vermittelt der insgesamt 80-seitige Bericht auf diese Weise wichtige Hilfestellungen und Impulse für die datenschutzrechtliche Praxis in Unternehmen und Vereinen.

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html.

Ein Videomitschnitt der virtuellen Pressekonferenz wird dort in den kommenden Tagen ebenfalls verfügbar sein.

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

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