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WhatsApp: Unternehmen sollten vom Messenger absehen

14. April 2016/in Meinungen/von Jürgen Schmidt

​IT-Rechtsexperten warnen davor, dass die Nutzung von Whatsapp einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Während das Risiko für Privatnutzer überschaubar ist, drohen Unternehmen und dem Betreiber selbst harte Strafen, bis hin zum möglichen Aus.

Kaum hat Whatsapp endlich auf die dauernde Kritik reagiert und eine Verschlüsselung der Nachrichten eingeführt, droht dem inzwischen zu Facebook gehörenden Dienst nun schon das nächste Ungemach. Statt der Sicherheit geht es diese Mal allerdings um den Datenschutz. Im Fokus steht hierbei die Übertragung von Kontakten aus dem eigenen Adressbuch der Nutzer an den Dienstanbieter. Einige Experten wie der etwa der österreichische Professor für IT- und IP-Recht Peter Burgstaller gehen davon aus, dass diese Praxis gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt und somit strafbar sei. Seiner Ansicht nach könnte eine daraus eventuell resultierende Strafe neben Whatsapp selbst auch die Nutzer treffen, die durch den Einsatz der App wissentlich einen solchen Verstoß gegen den Datenschutz ihrer Kontakte begehen. Etwas gelassener sehen andere Rechtsexperten die Lage, zumindest für den einzelnen Nutzer. Wer die App zur Kommunikation mit der Familie und seinen Freunden nutzt, hat keine Konsequenzen zu fürchten, so meine Meinung, denn in diesem Fall greift das deutsche Bundesdatenschutzgesetz nicht. Im äußersten Fall könnte den Nutzern höchstens von ihren privaten Kontakten eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zur Last gelegt werden.

Für den Anbieter selbst gelte diese Einschränkung jedoch nicht. Whatsapp müsse aufgrund der Verarbeitung von Daten ohne die notwendige Erlaubnis der Betroffenen durchaus mit Bußgeldern der Datenschutzbehörden rechnen, sollte es Klagen von Verbraucherschützern oder anderen Stellen gegen die Praxis geben. Ein ähnliches Problem hatte jüngst erst der Mutterkonzern Facebook, dem der Bundesgerichtshof die Funktion »Freunde finden« untersagt hatte, da sie gegen den Datenschutz verstößt und zudem eine wettbewerbsrechtlich unzulässige, belästigende Werbung für die Betroffenen bedeute. Während der Verlust für Facebook verschmerzbar sein dürfte, hätte Whatsapp wohl erhebliche Schwierigkeiten, seinen Dienst ohne den Abgleich mit den eigenen Kontakten der Nutzer anzubieten. Eine technische Lösung für das Dilemma könnte eventuell darin liegen, die Kontaktdaten schon vor dem Versand an die Server von Whatsapp zu verschlüsseln, etwa indem sie in Hashwerte umgewandelt werden.

Und auch im beruflichen Umfeld ist erhebliche Vorsicht vor Whatsapp geboten. Hier könnten die zuständigen Datenschutzbehörden gegen die Unternehmen selbst vorgehen und hohe Bußgelder verhängen, denn nur im rein privaten Bereich unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Gleiches gelte auch für einen gemischten beruflichen und privaten Einsatz der App, bei dem das Datenschutzrecht ebenfalls greift. Damit hätten Behörden einen Ansatzpunkt für ein rechtliches Vorgehen gegen die Nutzer – mit guten Erfolgsaussichten und empfindlichen Strafen. Seine Empfehlung an Unternehmen lautet daher klar, von der beruflichen Kommunikation über WhatsApp komplett abzusehen.

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2016-04-14 18:13:112016-12-30 18:14:06WhatsApp: Unternehmen sollten vom Messenger absehen

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