Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommt!

Nachdem Bundestag und Bundesrat den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses zugestimmt haben, tritt das Gesetz bereits Mitte Juni 2023 in Kraft! Ab diesem Zeitpunkt werden Unternehmen ab 250 Beschäftigte dazu verpflichtet sein, Whistleblowing in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte gilt dies ab dem 17. Dezember 2023. Betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln und die erforderliche interne Meldestelle einrichten.

Wir helfen bei der Umsetzung!