DSK beschließt Prüfschema zu Windows 10!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 11.11.2019

Auf ihrer 98.Sitzung am 6. und 7. November 2019 in Trier hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) mit vielfältigen Themen befasst.

Besondere Bedeutung für die Praxis hat in den Augen des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, das erarbeitete Prüfschema zu Windows 10. Hierzu äußerte der Vorsitzende der DSK:

„Im Zusammenhang mit der automatisierten Übertragung sogenannter Telemetriedaten bei Windows Betriebssystem- und Anwendungslösungen hat die Konferenz im Nachgang auf hochrangiger Ebene Gespräche mit Vertretern von Microsoft geführt. Ziel ist es dabei, den Personenbezug von Nutzungsdaten zu vermindern bzw. deren Übertragung in die Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer zu stellen. In diesem Zusammenhang hat die Datenschutzkonferenz ein Prüfschema für das Betriebssystem Windows 10 veröffentlicht, das Verantwortlichen die Möglichkeit gibt, die datenschutzrelevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software, der Übertragung von Telemetriedaten sowie der Update-Konfiguration zu bewerten.“

Dr. Lutz Hasse stellt fest: „Mit dem Prüfschema haben die Aufsichtsbehörden den Verantwortlichen zunächst ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie prüfen können, ob die erforderlichen Voraussetzungen für einen Einsatz dieses Betriebssystems gewährleistet werden können. Der TLfDI wird über weitere Entwicklungen umgehend berichten.“

Das Prüfschema finden Sie unter https://tlfdi.de/mam/tlfdi/gesetze/orientierungshilfen/beschluss_zu_top_13_win10_prufschema.pdf

und die Anlage unter https://tlfdi.de/mam/tlfdi/gesetze/orientierungshilfen/beschluss_zu_top_10_win_10_prufschema_anlage.pdf.