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Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungsgesetz: Geschäftsleitung künftig in der Haftung
Unternehmen mit kritischen Diensten oder digitaler Infrastruktur müssen künftig strengere IT-Sicherheitsvorgaben erfüllen. Die Verantwortung trägt ausdrücklich die Geschäftsleitung – bei Verstößen droht persönlicher Regress. Laut Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 23. Juni 2025 betrifft das über 30.000 Organisationen, die sich beim BSI registrieren, Sicherheitsstandards einhalten und Vorfälle melden müssen. Auch IT-Dienstleister in Konzernen sind erfasst. Unklar bleibt die Rolle eines zentralen „CISO Bund“. In Kürze erscheint zum Referentenentwurf eine Stellungnahme der GDD. Der gesamte Referentenentwurf kann hier abgerufen werden.