TTDSG – Das neue Datenschutzgesetz in der Telekommunikation
Der Schutz personenbezogener Daten in der Telekommunikation ist dabei ein besonders relevantes Thema – bei den Nutzern, aber auch bei den Unternehmen, welche die gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen. Ein neues Gesetz soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.
TKG, TMG, DS-GVO, ePrivacy-Richtlinie und bald auch noch eine ePrivacy-Verordnung – die vielfältige Rechtslage im Datenschutzrecht sorgt für Verunsicherung. Ab 01.12.2021 kommt innerhalb des deutschen Datenschutzrechts noch ein neues Gesetz hinzu: Das TTDSG (Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der Telekommunikation und bei Telemedien). Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere in der Zeit bis zur ePrivacy-Verordnung der EU für deutlich mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Zusätzlich werden auch neue Bereiche, wie etwa die sogenannten „Personal Information Management Services“ (PIMS), gesetzlich erstmalig geregelt.
Das bereichsspezifische Datenschutzrecht für elektronische Kommunikation ist bislang durch die ePrivacy-Richtlinie geregelt, die in Deutschland im TKG, TMG und UWG umgesetzt wurde. Das TTDSG verfolgt die Absicht, die datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG und des TMG einheitlich in einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Das heißt, nicht jede Regelung im TTDSG ist neu, sondern teilweise lediglich in dieses Gesetz überführt worden. Seit 2017 wartet die Wirtschaft auf die ePrivacy-VO. Mit dem TTDSG ist der nationale Gesetzgeber nun einen Zwischenschritt in Richtung eines neuen ePrivacy-Rechtes gegangen. Gerade im Bereich Cookies schafft die Regelung des § 25 TTDSG Rechtsklarheit, indem hier die ePrivacy-Richtlinie unmittelbar umgesetzt wurde und damit die Anforderungen an Cookies konkretisiert und stabilisiert werden. Nähere Information dazu erteilen wir gerne.