Double-Opt-In: IP-Adressen als Beleg reicht nicht aus
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 27.07.2026 (Az.29 K 9714/24) die Anforderungen an den Einwilligungsnachweis nach Art. 7 Abs. 1 DS-GVO konkretisiert und die Klage eines Onlinemarketing-Unternehmens gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung abgewiesen. Sachverhalt Ein Beschwerdeführer hatte sich mehrfach, zuletzt im Jahr 2024, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet, weil er unerwünschte WerbeE-Mails von der klagenden […]
