Bundesnetzagentur: Hinweispapier zu KI-Kompetenz
it dem Inkrafttreten der KI-Verordnung der EU (EU 2024/1689) sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ sicherzustellen (Art. 4 Abs. 1). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu ein Hinweispapier veröffentlicht, das erläutert, wie diese Anforderung praktisch und verhältnismäßig umgesetzt werden kann – ohne bürokratische Hürden, aber mit klarem Fokus auf Risikominimierung […]