BayLDA: DSB-Meldung noch nicht am Start

Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO hat ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das BayLDA entwickelt derzeit einen neuen Online-Service, der es Verantwortlichen ermöglicht, die hierzu erforderlichen DSB-Meldungen für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern einfach und bequem online durchzuführen. Dieses befindet sich in der finalen Testphase, wird aber wohl erst (kurz) nach dem 25.05.2018 verfügbar sein.

Aus diesem Grund und weil den Verantwortlichen ausreichend Zeit zur Meldung eingeräumet werden soll, verlängert das BayLDA die Meldefrist bis zum 31. August 2018. Bis zu diesem Termin wird das BayLDA dann selbstverständlich eine noch nicht erfolgte Meldung nicht bemängeln und auch diesbezüglich kein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Von einer Meldung in Papierform ist abzusehen, da diese dem BayLDA unnötigen bürokratischen Aufwand verursacht – die vorhandenen Kapazitäten sollen stattdessen lieber wie bisher in die Bereitstellung von Informationen verwendet werden.