BayLDA: Umgang mit Datenpannen – Art. 33 und 34 DS-GVO

Wenn sensible Daten im Unternehmen abhandenkommen, drohen meist schwer zu kalkulierende Auswirkungen – vom Vertrauensverlust bei Kunden, Image-Schäden gegenüber Geschäftspartnern bis hin zu großen finanziellen Einbußen, die sich auf das Jahresergebnis niederschlagen können. Schon heute zeigt sich, dass eine aktive und umfassende Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde nicht nur die Schäden hierbei besser einzugrenzen hilft, sondern auch geeignet ist, um die Betroffenen fachgerecht zu informieren. Welche neuen Anforderungen an die Meldung von Datenpannen in der Grundverordnung verankert sind, hat das BayLDA in einem neuen kurzen Papier zusammengefasst. Das Dokument kann nachfolgend heruntergeladen werden.