BITKOM: Leitfaden zur Übermittlung personenbezogener Daten – Inland, EU-Länder, Drittländer – wurde in der Version 1.1 veröffentlicht
Durch das EuGH Urteil zu Safe Harbor im Herbst 2015 und die sich hinziehenden Verhandlungen zum Nachfolger Privacy Shield bis zum Sommer diesen Jahres gab es einige Verunsicherung hinsichtlich der Voraussetzungen für Datentransfers in die USA und andere Drittstaaten.
Der schon länger bestehende Leitfaden zur »Übermittlung personenbezogener Daten – Inland, EU-Länder, Drittländer« gibt einen Überblick, was generell bei Datenübermittlungen zu beachten ist. Er wurde nun aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Basis der geltenden Rechtslage aktualisiert. Weiterhin wurden Ausblicke auf die Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung eingefügt. Der Leitfaden soll für die Zeit bis zum 25. Mai 2018 Orientierung bieten. Rechtzeitig vor diesem Datum wird es eine weitere Überarbeitung – dann komplett auf Basis der EU-Verordnung geben.
Der Leitfaden ist beim BITKOM kostenlos hier erhältlich:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Uebermittlung-personenbezogener-Daten-Inland-EU-Laender-Drittlaender-2.html