BMI: Unter welchen Voraussetzungen ist das Anfertigen und Verbreiten personenbezogener Fotografien künftig zulässig?

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die diverse Fragen zum Verständnis der DS-GVO adressieren, auch hierzu
Stellung genommen und schildert, unter welchen Voraussetzungen das Anfertigen und Verbreiten personenbezogener Fotografien künftig zulässig ist. Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seinen Beitrag zu mehr Klarheit geleistet und setzt sich mit dieser Fragestellung in seinem Vermerk „Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus“ auseinander.

Auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg hat eine Handreichung unter dem Namen „Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien Rechtliche Anforderungen unter der DS-GVO“ veröffentlicht. Auch dort seien in den vergangenen Monaten die Anzahl an Nachfragen von Fotografen, Veranstaltern, Bloggern sowie Vertretern aus der Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu Personenfotografien unter Geltung der DS-GVO spürbar gestiegen.