BvD: Tipps und Links für kleine Organisationen

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. unterstützt kleine Organisationen wie Vereine und Stiftungen, sich zum 25. Mai 2018 auf die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) rechtskonform vorzubereiten.

Manche Vereine blicken mit Schrecken auf die neuen Regeln, obwohl  die Anforderungen für kleinere Organisationen meist nicht neu und mit nur wenig Aufwand schnell umzusetzen sind. Freiwillige Feuerwehren, lokale Sport-Vereine oder Landfrauenverbände benötigten in der Regel keinen Datenschutzbeauftragten. Für Datenerhebungen über eine Internetseite, bei Kommentaren oder für Newsletter, bieten die meisten Dienstleister mittlerweile vorgefertigte Verträge an.

Im BvD-Blog erschien bereits ein Beitrag https://www.bvdnet.de/handreichungen-fuer-kleine-unternehmen-und-vereine/ zu Mustervorlagen speziell für Vereine, Stiftungen, Handwerksbetriebe und Selbstständige. Daneben bieten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder Orientierungshilfen, Muster-Verzeichnisse der Verarbeitungsübersichten und Checklisten speziell für kleine Unternehmen und Organisationen an.

Unter anderen stellt das Bayerische Landesamt für Datenschutz speziell für Vereine unter https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html ein Muster mit den wesentlichen Anforderungen der DS-GVO und mit Links auf alle Einzelanforderungen zur Verfügung.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg, Stefan Brink, gibt unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/schuetzenhilfe-fuer-vereine-lfdi-stellt-eine-orientierungshilfe-fuer-vereine-unter-der-datenschutz-grundverordnung-zur-verfuegung/ Orientierungshilfen für Verein.

Im Themenbereich der Internetseite www.zdh.de informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks darüber, wann die DS-GVO überhaupt für Handwerker zutrifft und welche Schritte dann notwendig sind.