Dell: Firmen schlecht vorbereitet auf EU-Datenschutzgrundverordnung

Die meisten Unternehmen sind nicht mit den Details der EU-Datenschutzgrundverordnung vertraut und haben auch keinen Plan, wie sie neuen Anforderungen gerecht werden sollen. Zudem unterschätzen sie die möglichen Strafen.

Die im Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung dürfte eines der dominierenden Themen des kommenden Jahres werden. Einerseits weil die Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz für Unternehmen noch einmal stark erhöht werden, andererseits weil viele Unternehmen noch gar nicht wissen, was überhaupt auf sie zukommt. So gaben etwa in einer Umfrage von Dimensional Research im Auftrag von Dell mehr als 80 Prozent von über 800 Managern an, nur wenige oder keine Details der Verordnung zu kennen. Nur 30 Prozent waren der Meinung, ihr Unternehmen sei gut auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Immerhin: In Deutschland liegt dieser Anteil bei 44 Prozent.

Allerdings haben die meisten Firmen, die sich bislang nicht gut für die Datenschutzgrundverordnung aufgestellt sehen, meist keinen Plan, wie sie das ändern (97 Prozent). Dabei spielt womöglich auch eine Rolle, dass die Konsequenzen, die Verstöße mit sich bringen, unterschätzt werden. So sind 21 Prozent der Befragten sicher, sie hätten mit einer Strafe zu rechnen, wenn die Verordnung bereits gelten würde. Allerdings geht gut ein Drittel von diesen davon aus, einfache Nachbesserungen im Unternehmen würden reichen. Knapp 50 Prozent glauben, mit einer moderaten Geldstrafe und überschaubaren Anpassungen davonzukommen.

»Die Umfrage zeigt deutlich den globalen Mangel an Verständnis für die GDPR und was getan werden muss, um die strengen Strafen zu vermeiden«, sagt John Milburn, Vice President und General Manager für die Dell One Identity Solution. Viele Unternehmen glaubten zwar, den Anforderungen gerecht zu werden, »doch es wird ein böses Erwachen geben, wenn sie einen Verstoß begehen, überprüft werden und die Folgen tragen müssen«. Denn in der EU-Datenschutzgrundverordnung sind Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.