DSK äußert sich zu Facebook Fanpages

Die DSK hat beschlossen, die ihren Aufsichten unterstehenden obersten Bundes- und Landesbehörden über das Kurzgutachten der DSK-TaskForce zu Facebook Fanpages zu informieren. Sie möchte erreichen, dass die Behörden ihre Fanpages deaktivieren, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können. Dazu sagte Professor Kelber: „Facebook Fanpages lassen sich aktuell nicht datenschutzkonform betreiben. Zu diesem Ergebnis kam auch die von der DSK eingesetzte TaskForce. Behörden haben hier eine besondere Verantwortung und eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger.“

Die Dokumente zur DSK und das Kurzgutachten der TaskForce Fanpages finden Sie in Kürze auf der Homepage der Datenschutzkonferenz:

www.datenschutzkonferenz-online.de

Kontakt:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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