Düsseldorfer Kreis: Beschluss zur Fortgeltung bisher erteilter Einwilligungen
Der Düsseldorfer Kreis hat in einem Beschluss vom 13./14. September 2016 mitgeteilt, dass bisher erteilte Einwilligungen unter der Datenschutz-Grundverordnung fortgelten, sofern sie der Art nach den Bedingungen der DS-GVO entsprechen. Somit erfüllen bisher rechtswirksame Einwilligungen grundsätzlich diese Bedingungen. Der Beschluss kann hier heruntergeladen werden.