GDD: Muster zur Auftragsverarbeitung nach DS-GVO veröffentlicht

Die GDD-Praxishilfe DS-GVO IV widmet sich der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO und stellt die GDD-Vertragsmuster von 2013 und 2017 gegenüber.
Zur Anpassung der Datenschutzorganisation an die neuen Anforderungen der DS-GVO gehört unter anderem die Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse sowie die Anpassung der Vertragsmuster für zukünftige Outsourcing-Dienstleistungen. In der vorliegenden Praxishilfe werden zunächst die GDD-Vertragsmuster von 2013 (§ 11 BDSG) und 2017 (Art. 28 DS-GVO) gegenübergestellt. Die Pflichtinhalte nach alter und künftiger Rechtslage sind dabei bemerkenswert deckungsgleich. Im Idealfall sollten Altverhältnisse auf das neue Muster umgestellt werden, da dieses spezifisch auf die gesetzlichen Erfordernisse der DS-GVO abgestimmt wurde. Sofern stattdessen am alten Vertrag festgehalten werden muss, bedarf es geringfügiger Nachbesserungen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.

GDD-Praxishilfe DS-GVO IV – Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung, Version 1.0, Stand März 2017.
Mustervertrag im .docx-Format.

Die Inhalte der Praxishilfe IV wurden erstellt im Rahmen des GDD-Arbeitskreises „DS-GVO-Praxis“ mit freundlicher Unterstützung der Unterarbeitsgruppen „Auftragsverarbeitung“ der GDD-Erfakreise Köln und Nürnberg.