Klingelschilder: Unsinnige Panikmache gegen die DS-GVO

Kuriose Auswüchse der neuen DS-GVO? Das Namensschild an der Türklingel könnte plötzlich die Privatsphäre des Mieters verletzen. Datenschützer halten das für unsinnig. Eigentümer-Verbände fordern Klarheit vom Gesetzgeber.

Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt der »Bild-Zeitung« zufolge aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die Zeitung Verbands-Präsident Kai Warnecke.

Müssen Mieter jetzt also ihre Klingelschilder abschrauben? Datenschützer halten das für übertrieben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff empfiehlt Verbänden und Institutionen, sich vor etwaigen öffentlichen Ratschlägen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden erst einmal nach der Rechtslage zu erkundigen. Ein Klingelschild mit Namen falle in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.

»Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt«, sagt auch Jana Schönefeld, Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, der dpa. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien.

»Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern«, schätzt der netzpolitische Sprecher der Grünen-Faktion, Konstantin von Notz. Die Behauptung, die Klingelschilder müssten abmontiert werden, »entbehrt jeder Grundlage«, da sie überwiegend analog und deshalb datenschutzrechtlich nicht betroffen seien. Selbst bei digitalen Klingelschildern liege ein »berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 6 DSGVO« vor.

Er sehe keine Notwendigkeit, die Namensschilder abzumontieren, sagte dagegen der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri. Der Vermieter sei im Regelfall sogar verpflichtet, einen Namen an die Klingel zu schreiben. Nur bei einem Widerspruch müsse das Schild weg. Ähnlich sieht es auch der Präsident der bayerischen Datenschutzaufsicht Thomas Kranig. Die Entscheidung aus Wien halte er für übertrieben, sagte Kranig der »Augsburger Allgemeinen«.

Auch die Berliner Datenschutzbehörde sieht keinen Grund zur Panik. Sie empfiehlt Vermietern, den Mietern bei Neuvermietung eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Alle Namensschilder von Alt-Mietern zu entfernen, wäre dagegen »wirtschaftlicher Wahnsinn«, sagte Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde ihre Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld – zumindest in Berlin – für unwahrscheinlich.

Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Klingelschild und Datenschutz vom 18.10.18