VZBV: Datenschutz-Niveau darf nicht abgesenkt werden
vzbv kritisiert Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die Datenschutz-Grundverordnung
- Gesetzentwurf aus Verbrauchersicht größtenteils inakzeptabel.
- Verbraucher dürfen in Deutschland nicht schlechter gestellt sein als in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
- vzbv fordert, das derzeitige Datenschutz-Niveau in Deutschland mindestens zu erhalten
Das Datenschutz-Niveau in Deutschland darf nicht durch die Anpassung des nationalen Rechts an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgesenkt werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, den das Bundesministerium des Innern (BMI) im November vorgelegt hat.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Verbraucher in Deutschland künftig datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt als Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Entwurf in Teilen europarechtswidrig
Der Entwurf bleibt nach Ansicht des vzbv nicht nur hinter den Datenschutzstandards der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zurück, sondern auch hinter dem aktuellen Bundesdatenschutzgesetz. „Das Bundesinnenministerium handelt entgegen früherer Zusagen der Bundesregierung, den hohen deutschen Datenschutzstandard zu erhalten“, so Müller. „Sollten die Regelungen in ihrer derzeitigen Form beschlossen werden, würde dies zu einer massiven Verschlechterung von Verbraucherrechten führen. Das darf nicht sein.“
Die vom vzbv geforderten Regelungen zum Kreditscoring sind im Entwurf enthalten. Die Art und Weise, wie sie begründet werden, sei jedoch unzulässig. Denn der jetzige Wortlaut stelle ein Einfallstor für weitere, nicht wünschenswerte Regelungen dar. Unternehmen könnten so legitimiert werden, den Nutzungszweck von erhobenen Daten zu ändern – also diese beispielsweise an Dritte weiterzugeben oder anderweitig ohne Zustimmung der Betroffenen zu verwenden. „Dies ist nicht nur absolut inakzeptabel, sondern sogar europarechtswidrig“, betont Müller. Der vzbv fordert, dass Daten von Verbrauchern nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen. Verbraucher, die beispielsweise Fragen zu ihrem Kreditscoring haben oder damit nicht einverstanden sind, hätten im vorliegenden Entwurf weniger Rechte. Die Möglichkeiten der Information, Auskunft oder Löschung ihrer Scoringdaten würde künftig in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden.
Kabinettsbeschluss im Januar erwartet
Die Frist für Stellungnahmen ist am 7. Dezember 2016 abgelaufen. Der vorliegende Referentenentwurf ist nun Gegenstand weiterer Beratungen im Ressortkreis. Ein Kabinettsbeschluss ist für Januar 2017 geplant. Der vzbv wird den Prozess kritisch begleiten.
Alle Forderungen und Anmerkungen zum Gesetzentwurf finden Sie in der Stellungnahme des vzbv zum Download.