Haftung des Unternehmers für seinen Auftragsverarbeiter (Art.28 DSGVO)
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am 10. September 2024 ein Urteil zur Haftung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gefällt (4 U 602/24 / Oberlandesgericht Dresden / 10.09.2024) . Dem Urteil zufolge sind Verantwortliche auch für Datenschutzverletzungen haftbar, die durch Verstöße ihrer Auftragsverarbeiter entstehen. Kernpunkte des Urteils Haftung des Verantwortlichen: Verantwortliche haften auch dann, wenn ein Auftragsverarbeiter […]
