BITKOM: Herausforderung DSGVO – Datenschutz-Fachkräfte sind Mangelware

Die Umsetzung von Datenschutzregelungen in diesem Jahr stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Problematisch: Den meisten Firmen fehlt es an Fachkräften, um die häufig zeitaufwändigen Aufgaben zu bewältigen.

Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Bitkom-Umfrage. Die Zeit drängt, denn mit der ab 25. Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben sich viele neue Pflichten für die Firmen. »Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften«, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. In genau eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten investiert gut jedes vierte Unternehmen (27 Prozent). Mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutz-Fachkräfte gibt es in 14 Prozent der Unternehmen.

Ab Mai müssen alle Firmen die DSGVO beachten. Im Mittelpunkt steht dabei für viele Unternehmen, ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten zu erstellen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus haben die Firmen zahlreiche Informationspflichten gegenüber ihren Kunden.

E-Privacy-Verordnung steht vor der Tür

Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 will die EU über die sogenannte E-Privacy-Verordnung entscheiden. Ziel dieser Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Zum anderen formuliert die E-Privacy-Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehen. »Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht«, kritisiert Dehmel den aktuellen Gesetzentwurf der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung. So werde die bereits gefundene Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre einerseits und neuen Technologien andererseits wieder zerschlagen.

»Was die Datenschutzgrundverordnung erlaubt, darf die E-Privacy-Verordnung nicht wieder zurückdrehen«, fordert Dehmel. Bislang stellt die E-Privacy-Verordnung in mehreren Bereichen eine nach DSGVO erlaubte Datenverarbeitung entweder unter den Vorbehalt einer strengeren Form der Einwilligung oder untersagt sie sogar vollständig. Zudem würden durch den Kommissionsentwurf auch Vorgänge erfasst werden, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten keine Rolle spielt.

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