Die Hysterie um Einwilligungen hach der DS-GVO
Das hat sicher jeder von uns selbst erlebt. Die Stilblüten um die Einholung von neuen Einwilligungen zur DS-GVO. Vieles wäre dabei schon rechtlich fragwürdig (wenn eine Einwilligung vorliegt, brauche ich keine weitere, wenn nicht, dann darf nich nicht danach fragen), unnötig (natürlich darf man zur Vertragsanbahnung oder ‑abwicklung persönliche Ansprachen von beiteligten Personen verwenden) und im schlimmsten Fall dann auch nicht rechtlich bindend. Ich möchte hier zwei Links zu dem Newsletter der intersoft consulting services AG geben:
- Die Verschlimmbesserung der Einwilligung nach DSGVO vom 13.6.18
- Die Krux mit dem Re-Opt-In für E‑Mail-Werbung vom 11.5.18
Übrigens, der Newsletter rentiert sich allemale.