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Neues nationales IT-Lagezentrum des BSI eröffnet

15. Februar 2024/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Das Herz der Cybersicherheit schlägt in Bonn: Seit Februar ist das neue IT-Lagezentrum des BSI in Betrieb – es besteht bereits seit April 2011. Ausgestattet mit modernster Kommunikationstechnik, ermöglicht es nun BSI-Expertinnen und -Experten für die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), Mitarbeitenden des Computer Emergency Response Teams des Bundes (CERT-Bund) und Informationssicherheitsoffizieren des Kommandos Cyber- und Informationsraum (KdoCIR), die Cybersicherheitslage in Deutschland rund um die Uhr zu bewerten. Bedrohungen können erkannt und bearbeitet werden; der Austausch mit nationalen und internationalen Partnern ermöglicht schnelles, kompetentes Handeln. Im Ernstfall lässt sich das IT-Lagezentrum in ein Nationales IT-Krisenreaktionszentrum mit bis zu 100 Spezialkräften hochrüsten. Das Lagezentrum ist nicht nur ein wichtiger Knotenpunkt, um die IT-Sicherheit auf staatlicher und wirtschaftlicher Ebene zu gewährleisten. Die Arbeit der Expertinnen und Experten vor Ort zahlt auf den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein – etwa vor Cyberangriffen, Desinformations-Kampagnen oder KI-generierten Manipulationen.

Das neue IT-Lagezentrum stellt sich vor: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Reaktion/Nationales-IT-Lagezentrum/nationales-it-lagezentrum_node.html

Das neue IT-Lagezentrum in den Medien (u.a.): https://www.zeit.de/digital/2024-02/nancy-faeser-cybersicherheit-lagezentrum-bonn und https://www.heise.de/news/BSI-Nationales-IT-Lagezentrum-soll-Cybersicherheit-substanziell-erhoehen-9620799.html

Quelle: Newsletter SICHER • INFORMIERT vom 15.02.2024

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2024-02-15 17:06:112024-02-15 17:06:12Neues nationales IT-Lagezentrum des BSI eröffnet

BvD: Datenschutz für Kleinunternehmen

19. Januar 2024/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Wie geht Datenschutz im Kleinunternehmen? Nach DSGVO eigentlich genauso wie bei Großkonzernen. Ein kompetenter Datenschutzbeauftragter kann helfen. ☝🏻

Und die Stiftung Datenschutz 😀

Leicht verständliche Arbeitshilfen und zahlreiche Praxistipps für den Umgang mit Daten in Friseursalons, Bäckereien oder im Handwerksbetrieb liefert Frederick Richter und sein Team im neuen Angebot „Datenschutz für Kleinunternehmen“. Prädikat: Absolut sinnvoll!

https://ds-kleinunternehmen.de/startseite

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2024-01-19 12:47:382024-01-19 12:47:39BvD: Datenschutz für Kleinunternehmen

CYBERsicher informiert: Die NIS-2-Richtlinie

13. Dezember 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Eine europaweite Maßnahme zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU

Haben Sie schon mal von der NIS-2-Richtlinie gehört?

Dabei handelt es sich um eine europäische Richtlinie, die das Ziel hat die Gesetzgebung bezüglich Cybersicherheit in allen europäischen Staaten zu vereinfachen und zu erhöhen.

Doch was bedeutet das konkret für mein Unternehmen? Bereits am 24.10.2024 wird NIS-2 in deutsches Recht überführt werden und besitzt damit für alle deutschen Unternehmen die unter die Richtlinie fallen rechtliche Gültigkeit. Dabei greift NIS-2 deutlich weiter und betrifft rund 15-Mal mehr Unternehmen als die Vorgängerrichtlinie.

Erfahren Sie jetzt in unserem Paper ob Ihr Unternehmen betroffen ist und was es zu tun gilt.

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-12-13 09:22:132023-12-13 09:22:14CYBERsicher informiert: Die NIS-2-Richtlinie

BSI: . Rekordzahl an Spam- und Phishing-eMails vorm Black Friday

23. November 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Die in Deutschland meistgenutzten E-Mail-Webdienste web.de und GMX registrieren aktuell rund 1,65 Milliarden (!) Spammails pro Woche – ein neuer Rekordwert. Aktuell besonders beliebt bei Cyberkriminellen ist das „Paketdienst-Phishing“. Dabei erhalten Nutzerinnen und Nutzer E-Mails, die denen von Paketdienstleistern täuschend ähnlich sehen. Anwenderinnen und Anwender werden damit auf gefälschte Webseiten geleitet, um vermeintlich zu wenig gezahltes Porto oder Zollgebühren nachzuzahlen. Hinzu kommen Phishing-Mails, in denen auf Schnäppchen und Rabatte hingewiesen wird. In beiden Varianten geht es darum, Log-In-Daten von Bezahldiensten abzugreifen.

Tipps des BSI zum Erkennen von Phishing-Mails: https://www.bsi.bund.de/dok/132200

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-11-23 13:15:422023-11-23 13:15:43BSI: . Rekordzahl an Spam- und Phishing-eMails vorm Black Friday

BSI: Standard zum Notfallmanagement aktualisiert

29. August 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Organisationen benötigen ein Business Continuity Management (BCM), um ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Störungen und Krisen zu verbessern und ihre Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.

  1. Kontinuität der Geschäftstätigkeit: Ein BCM hilft Organisationen dabei, sich auf mögliche Störungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie auch in Krisensituationen weiterhin effektiv arbeiten können.
  2. Risikominderung: Ein BCM unterstützt Organisationen dabei, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu vermeiden.
  3. Rechtliche und regulatorische Anforderungen: In einigen Branchen sind Organisationen gesetzlich oder durch regulatorische Vorgaben verpflichtet, ein BCM zu implementieren.
  4. Reputationsmanagement: Ein effektives BCM kann dazu beitragen,den Ruf einer Organisation zu schützen.

Bereits mit dem BSI-Standard 100-4 hat das Bundesamt für Sicherheitin der Informationstechnik (BSI) einen systematischen Weg aufgezeigt,wie ein Notfallmanagement in einer Behörde oder einem Unternehmen aufgebaut werden kann, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

Der Standard 100-4 ist durch den neuen Standard 200-4 ersetzt wor-den. Dieser soll passgenau und modular die verschiedenen Bedürfnisse unterschiedlich großer Anwender berücksichtigen. Der modernisierteBSI-Standard 200-4 gibt eine praxisnahe Anleitung, um ein Business Continuity Management System (BCMS) in der eigenen Institution aufzubauen und zu etablieren.

Wie aktuell der neue Standard ist, zeigt sich beispielsweise daran, dass die Weiterentwicklung des etablierten BSI-Standards 100-4 zahlreiche Neuerungen enthält, die auf den aktuellen Erkenntnissen im Bereich Business Continuity sowie auf den jüngsten Erfahrungen aus der Corona-Pandemie basieren.

Die finale Version des BSI-Standards 200-4 enthält auch eine detailliertere Ausarbeitung von Teilen der Methodik mit umfangreichen Hilfestellungen, z. B. zur Etablierung der Besonderen Aufbauorganisation (Stabsstruktur), im Soll-Ist-Vergleich, in der Geschäftsfortführungsplanung oder Wiederanlaufplanung.

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-08-29 10:58:072023-08-29 10:58:08BSI: Standard zum Notfallmanagement aktualisiert

BfDI: FAQ Beschäftigtendatenschutz

29. August 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Im Zentrum des Beschäftigtendatenschutzes steht der Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten. Dieser Schutz muss jedoch stets mit dem Informationsinteresse des Arbeitgebers abgewogen werden. Bei BfDI finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihren Rechten im Beschäftigungsverhältnis oder Bewerbungsverfahren.

Link: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Besch%C3%A4ftigtendatenschutz/FAQ_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.html

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-08-29 10:13:482023-08-29 10:13:48BfDI: FAQ Beschäftigtendatenschutz

BAG: Datenschutzverstoß hindert nicht an Nutzung der Videoüberwachung

4. August 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot für Aufzeichnungen aus einer Videoüberwachung, wenn sie offen gestaltet ist und ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers in Raum steht. Dies gilt selbst dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.

BAG Urteil

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-08-04 10:21:072023-08-04 10:29:04BAG: Datenschutzverstoß hindert nicht an Nutzung der Videoüberwachung

BVD: Wie geht Datenschutz im Kleinunternehmen?

3. August 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Wie geht Datenschutz im Kleinunternehmen? Nach DSGVO eigentlich genauso wie bei Großkonzernen. Ein kompetenter Datenschutzbeauftragter kann helfen.

Und die Stiftung Datenschutz.

Leicht verständliche Arbeitshilfen und zahlreiche Praxistipps für den Umgang mit Daten in Friseursalons, Bäckereien oder im Handwerksbetrieb liefert Frederick Richter und sein Team im neuen Angebot „Datenschutz für Kleinunternehmen“. Prädikat: Absolut sinnvoll!

https://ds-kleinunternehmen.de/startseite

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-08-03 10:05:162023-08-03 10:05:16BVD: Wie geht Datenschutz im Kleinunternehmen?

Active Sourcing – rechtliche Grundlagen

20. Juli 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Active Sourcing ist eine Personalbeschaffungsstrategie, bei der Unterneh-
men proaktiv nach qualifizierten Kandidaten suchen, anstatt passiv auf Be-
werbungen zu warten. Bei dieser Methode geht es darum, potenzielle Kan-
didaten direkt anzusprechen und zu rekrutieren, anstatt sich ausschließlich
auf traditionelle Stellenanzeigen und Bewerbungen zu verlassen.

Beim Active Sourcing nutzen Unternehmen verschiedene Techniken und Ka-
näle, um geeignete Kandidaten zu identifizieren und mit ihnen in Kontakt zu
treten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Online-Jobportalen, so-
zialen Netzwerken wie LinkedIn oder XING, das Durchsuchen von beruflichen
Netzwerken, das Sammeln von Informationen aus Fachveröffentlichungen
und die Kontaktaufnahme per E-Mail oder über direkte Nachrichten.
Aus der Perspektive des Datenschutzes stellt sich bereits die Frage nach
einer belastbaren Rechtsgrundlage, wenn ein Unternehmen Active Sour-
cing betreiben möchte.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
geht in seinem 51. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz auf die datenschutz-
rechtlichen Feinheiten dieser Personalbeschaffungsstrategie ein (Ziffer 11.3).

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-07-20 11:45:552023-07-20 11:45:56Active Sourcing – rechtliche Grundlagen

BSI aktualisiert Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen

18. Juli 2023/in Ereignisse/von Jürgen Schmidt

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen in der neuen Version 2.0 veröffentlicht. Dieser enthält organisatorische und technische Anforderungen zur Erfassung von Protokoll- und Protokollierungsdaten, um Cyber-Angriffe auf die Bundesverwaltung frühzeitig zu erkennen. Der Mindeststandard wurde umfassend überarbeitet und ebenso wie die Referenztabelle an das aktuelle IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023) angepasst.

Der Mindeststandard wurde neu strukturiert. Eine wesentliche Neuerung im aktuellen Entwurf ist die weitgehende Integration der „Protokollierungsrichtlinie Bund“ (PR-B), die bislang als Anlage zum Mindeststandard vorlag. Somit wurden die Sicherheitsanforderungen sowohl zur Protokollierung als auch zur Detektion erweitert. Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage (§§ 5 und 5a BSIG) sowie des Angebotes der datenschutzkonformen, zentralen Protokollierungs- und Detektionsinfrastruktur („Detection as a Service“, DaaS) des BSI wird das „Rahmendatenschutzkonzept“ (RDSK) zudem nicht länger als Anlage zum Mindeststandard mitgeführt.

Die Version 2.0 des Mindeststandards, die Änderungsübersicht sowie die Referenztabelle stehen auf der BSI-Webseite zur Verfügung.

https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg 0 0 Jürgen Schmidt https://www.buscon.de/wp-content/uploads/2022/11/BusCon_Logo_340x112-300x99.jpg Jürgen Schmidt2023-07-18 10:29:212023-07-18 10:29:22BSI aktualisiert Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen
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RSS BSI Sicherheitshinweise des Bürger-CERT

  • Ubiquiti UniFi OS Server: Mehrere Schwachstellen
    Es existieren mehrere Schwachstellen im Ubiquiti UniFi OS Server. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um Schadcode auszuführen, Schutzmaßnahmen zu umgehen, Daten zu modifizieren oder vertrauliche Informationen zu stehlen.
  • Google Chrome und Microsoft Edge: Mehrere Schwachstellen
    In Google Chrome und Microsoft Edge existieren mehrere Schwachstellen. Ein Angreifer kann diese Schwachstellen ausnutzen, um nicht näher definierte Angriffe durchzuführen. Möglicherweise kann er Schadcode ausführen, Sicherheitsmaßnahmen umgehen, einen Systemabsturz erzeugen, vertrauliche Informationen stehlen und Daten modifizieren. Für die Ausnutzung einiger Schwachstellen sind bestimmte Berechtigungen, Benutzerinteraktionen oder bestimmte Bedingungen erforderlich.
  • Mozilla Firefox und Thunderbird: Mehrere Schwachstellen
    Mozilla hat mehrere Schwachstellen in Firefox und Thunderbird behoben. Ein Angreifer kann diese Schwachstellen ausnutzen, um Schadcode auszuführen, um Informationen zu stehlen, Sicherheitsbeschränkungen zu umgehen, den Benutzer zu täuschen, Berechtigungen zu eskalieren oder einen Programmabsturz herbeizuführen. Laut Mozilla werden drei dieser Schwachstellen bereits zur Ausführung von Schadcode ausgenutzt.
  • Microsoft Defender und Malware Protection Engine: Mehrere Schwachstellen
    Ein Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Microsoft Defender und Microsoft Malware Protection Engine ausnutzen, um seine Privilegien zu erhöhen, um Schadcode auszuführen und um einen Programmabsturz herbeizuführen.
  • Nvidia GPU Display Treiber: Mehrere Schwachstellen
    In Nvidia GPU Display Treibern bestehen mehrere Schwachstellen. Diese beruhen auf fehlerhaften Speicher- und Ressourcenverwaltungen in Kernel- und GPU-Komponenten. Ein lokaler Angreifer kann diese Schwachstellen ausnutzen, um seine Rechte zu erweitern, Daten zu manipulieren, Informationen offenzulegen, einen Denial of Service zu verursachen oder Code auszuführen.

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