Nach Google Fonts wird jetzt Klaviyo abgemahnt
Im vergangenen Jahr mussten sich Online-Händler mit Massenabmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts herumschlagen. Nun baut sich eine neue Abmahnwelle nach dem gleichen Muster auf. Auch diesmal geht es um die Übermittlung von Daten in die USA.
Massenabmahnungen sind ein regelmäßig auftretendes Problem, mit dem sich viele Online-Händler herumschlagen müssen. Die Absender sind zumeist alte Bekannte, die nach einer Runde nicht in der Versenkung verschwinden, sondern mit einem neuen Abmahngrund weitermachen.
So war es auch bei der letzten großen Welle im vergangenen Jahr, als massenweise DSGVO-Verstöße wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts abgemahnt und Schadensersatzforderungen verschickt wurden.
Einer der Protagonisten: Der Berliner Rechtsanwalt Philipp Brandt und seine Kanzlei brandt.legal. Dieser hatte bereits mit seiner Vorgänger-Kanzlei Baumgarten Brandt jahrelang im Bereich Tauschbörsen-Abmahnungen agiert, wie Christian Solmecke, Partner der Kölner Verbraucherkanzlei WBS, berichtete, der damals zahlreiche Mandanten in Tauschbörsen-Fällen vertreten hatte.
Nun sind die Abmahner von brandt.legal wieder aktiv und verschicken aktuell massenhaft DSGVO-Abmahnung wegen unzulässigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund der Nutzung von Klaviyo. So liegen unter anderem dem Händlerbund entsprechende Schreiben vor.
Das Vorgehen wird wie folgt beschrieben. Eine Privatperson meldet sich zunächst für einen Newsletter an und macht danach von ihrem Recht Gebrauch, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten. Wenn das Unternehmen dann darüber informiert, dass die Daten an Klaviyo, ein Marketing-Automation-Unternehmen mit Sitz in den USA, übermittelt wurden, folgt ein Anwaltsschreiben von brandt.legal.
Von ähnlichen Schreiben an seine Mandanten berichtet auch Rechtsanwalt Oliver Eiben von der Kanzlei Rieck & Partner: „Uns liegt ein Schreiben der brandt.legal Rechtsanwälte aus Berlin vor, die für einen Mandanten aus Wien datenschutzrechtliche Abmahnungen versenden. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen einen schweren Datenschutzverstoß aufgrund der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Technologieunternehmen Klaviyo in den USA begangen zu haben und es werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Schadenersatz beläuft sich auf immerhin 5.000 Euro.“ Außerdem werde die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren gefordert – ein zusätzlicher Geldbetrag von 1.728,48 Euro, so Eiben.
Er rät Betroffenen: „Lassen Sie die von den brandt.legal Rechtsanwälten gesetzten Fristen auf keinen Fall untätig verstreichen, aber lassen Sie sich auch nicht durch die hohen Forderungen und die von den Rechtsanwälten dargestellten drohenden Konsequenzen erschrecken. Geben Sie unter keinen Umständen übereilt eine Unterlassungserklärung ab, jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung des Sachverhalts durch einen Rechtanwalt. Zahlen Sie den geforderten Betrag keinesfalls, ohne die Abmahnung vorab gründlich anwaltlich prüfen zu lassen.“
Nicht selten konnte in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen festgestellt werden, dass geltend gemachten Ansprüche nicht oder nicht in voller Höhe bestehen. Betroffene sollten zudem den Umfang des geforderten Unterlassungsversprechens sorgfältig prüfen lassen. Anderenfalls könne es passieren, dass Sie sich zu weitreichend verpflichten, obwohl bereits im Vornherein keine Ansprüche des Abmahners bestehen.