Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit (BfDI) hat den Telekommunikationsdienstleister
1&1 Telecom GmbH mit einer Geldbuße in Höhe von 9.550.000 Euro
belegt.
Das Unternehmen hatte keine hinreichenden technisch-organisatorischen
Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der
telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können.
In einem weiteren Fall sprach der BfDI ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Rapidata GmbH aus.
Dazu sagte der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber: Datenschutz ist
Grundrechtsschutz. Die ausgesprochenen Geldbußen sind ein klares
Zeichen, dass wir diesen Grundrechtsschutz durchsetzen werden. Die
europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
gibt uns die Möglichkeit, die unzureichende Sicherung von
personenbezogenen Daten entscheidend zu ahnden. Wir wenden diese
Befugnisse unter Berücksichtigung der gebotenen Angemessenheit an.
Im Fall von 1&1 Telecom GmbH hatte der BfDI
Kenntnis erlangt, dass Anrufer bei der Kundenbetreuung des Unternehmens
allein schon durch Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden
weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten
erhalten konnten. In diesem Authentifizierungsverfahren sieht der BfDI einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO,
nach dem das Unternehmen verpflichtet ist, geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten systematisch zu schützen.
Nachdem der BfDI den unzureichenden Datenschutz bemängelt hatte, zeigte sich 1&1 Telecom GmbH
einsichtig und äußerst kooperativ. In einem ersten Schritt wurde
zunächst der Authentifizierungsprozess durch die Abfrage zusätzlicher
Angaben stärker abgesichert. In einem weiteren Schritt wird bei der
1&1 Telecom GmbH derzeit und nach Absprache mit dem BfDI ein neues, technisch und datenschutzrechtlich deutlich verbessertes Authentifizierungsverfahren eingeführt.
Ungeachtet dieser Maßnahmen war die Verhängung einer Geldbuße
geboten. So war unter anderem der Verstoß nicht nur auf einen geringen
Teil der Kunden begrenzt, sondern stellte ein Risiko für den gesamten
Kundenbestand dar. Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße blieb der BfDI aufgrund des während des gesamten Verfahrens kooperativen Verhaltens von 1&1 Telecom GmbH im unteren Bereich des möglichen Bußgeldrahmens.
Der BfDI
untersucht aufgrund von eigenen Erkenntnissen, Hinweisen und auch
Kundenbeschwerden zudem derzeit die Authentifizierungsprozesse weiterer
Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen.
Ein weiteres Verfahren gegen den Telekommunikationsanbieter Rapidata GmbH wurde erforderlich, da das Unternehmen seiner gesetzlichen Auflage nach Artikel 37 DSGVO
zur Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten trotz
mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen ist. Bei der Höhe der
Geldbuße von 10.000 Euro wurde berücksichtigt, dass es sich hierbei um
ein Unternehmen aus der Kategorie der Kleinstunternehmen handelt.