Gigantische Datenpanne bei Myspace

Das soziale Netzwerk Myspace hat bei einem Serverumzug aus Versehen mehr als 50 Millionen Fotos, Videos und Musikstücke unwiederbringlich gelöscht.

Immer wieder warnen Experten davor, dass das Internet nichts vergisst. Wenn der hochseriöse Arbeitgeber einen beim Bewerbungsgespräch plötzlich auf die Vollrauschfotos aus dem Stripclub beim Junggesellenabschied abspricht, kann das mehr als peinlich sein. Aber auch der umgekehrte Fall ist nicht immer unbedingt angenehm, wie jetzt eine gigantische Panne beim sozialen Netzwerk Myspace zeigt. Bei einem Umzug auf neue Server wurden über 50 Millionen alte Dateien versehentlich so korrumpiert, dass sie nicht mehr nutz- und wiederherstellbar sind. Von dem Datenunfall betroffen ist ein großer Teil der Mediendateien wie Fotos, Videos und vor allem Musikstücke, die zwischen 2003 und 2015 auf Myspace veröffentlicht wurden.

Das ist für die Nutzer und das Netzwerk gleichermaßen ärgerlich. Zwar hat die 2003 gegründete Plattform ihren Zenit längst überschritten und hat Giganten wie Facebook mit ihren zuletzt noch rund 10 bis 15 Millionen monatlich aktiven Nutzern kaum noch etwas entgegen zu setzen. Aber gerade bei noch wenig bekannten Künstlern und insbesondere Musikern ist die Plattform noch immer beliebt, um neue Werke zu veröffentlichen und sich darüber ein Publikum zu erschließen. Immerhin war Myspace vor dem großen Aufschwung von Youtube bis fast 2010 unangefochtener Spitzenreiter für solche Zwecke. Manch ein Backup-Fauler dieser Musiker könnte damit nun einen Teil seiner Werke für immer verloren haben. Und das Netzwerk selbst dürfte durch den Reputationsverlust seinen eigenen Niedergang nochmals beschleunigt haben.

Auskunftsrecht Mitarbeiter: Firmen droht Prozesswelle

Der Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Stefan Brink, sieht das „Potenzial für eine Klagewelle“. Firmen und Beschäftigten sei oft noch nicht bewusst, wie umfassend das Auskunftsrecht sei; es müsse „im Prinzip alles“ herausgegeben werden.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-des-landearbeitsgerichts-datenschutz-firmen-droht-prozesswelle.8316adb5-1ce0-472b-963e-2ed87682f4cd.html

BVD: Merkblatt zu den datenschutzrechtlichen Auswirkungen des Brexits

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat sich den Folgen des Brexits aus Sicht des Datenschutz gewidmet und in einem Merkblatt zusammengefasst.

Dieses Merkblatt soll beim richtigen Umgang mit den Folgen des ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreiches (UK) aus der Europäischen Union (EU) helfen.

Informieren möchte der BvD mit diesem Merkblatt sowohl die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen als auch Einrichtungen wie Unternehmen, Vereine, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, Arztpraxen usw. die personenbezogene Daten verarbeiten.

Vorbehaltlich etwaiger Übergangsregelungen, die in einem möglichen Rücktrittsabkommen enthalten sein können, gilt ab dem 30. März 2019:

Durch den Austritt aus der EU wird UK zu einem Drittland im Sinne der Artt. 44 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Demnach muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass angemessene Schutzmaßnahmen in Großbritannien als Drittstaat durch die Zielunternehmen bestehen (Art. 46 DS-GVO). Diese Maßnahmen beinhalten Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules o. ä. Instrumente. Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verarbeitung sind bei Anwendung der zusätzlichen Instrumente nach der DS-GVO auch in Drittstaaten möglich.


Zum BvD Merkblatt Brexit

Ransomware: Neue Spamwelle im Anrollen

Eine Malware-Welle, die offenbar vor allem Unternehmen ins Visier nimmt, könnte bald auch Deutschland betreffen. Die seit 2014 immer wieder auftauchende Malware „Shade“ wird über Spam-Mails mit einem angehängten ZIP-Archiv verbreitet. Laden die Betroffenen die ZIP-Datei herunter, verschlüsselt „Shade“ Dateien auf dem Laufwerk. Ein Erpressungsschreiben legen die Cyber-Kriminellen als Textdatei auf den noch zugänglichen Laufwerken ab.

Ein erster Schritt zum Schutz vor Spam-Mails: Der 3-Sekunden-E-Mail-Check auf BSI für Bürger: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Empfehlungen/Menschenverstand/E-Mail/3_Sekunden_E-Mail_Sicherheitscheck.html

Zur Meldung von ZDnet: https://www.zdnet.de/88352943/eset-warnt-vor-spamwelle-mit-ransomware-shade/

Cisco: Unternehmen profitieren von der DS-GVO

Zwar beklagen viele Firmen den Aufwand, den die DSGVO verursacht. Doch eine Studie von Cisco zeigt nun, dass die Umsetzung der Vorgaben ihnen handfeste Vorteile bei der Reaktion auf Data Breaches und Datenschutzanfragen von Kunden bietet. Deutschland hinkt bei der DSGVO-Umsetzung allerdings noch hinterher.

Zwar müssen Unternehmen und andere Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Datenschutzgrundverordnung bereits seit vergangenem Mai umsetzen, doch immer wieder zeigen Studien, dass längst nicht alle so weit sind. Ein ähnliches Bild zeichnet nun auch die »Data Privacy Benchmark Study« von Cisco, die allerdings deutlich macht, dass die meisten Organisationen auf einem guten Weg sind. Und die zeigt, dass Organisationen, welche die DSGVO umsetzen, geringere Verzögerungen in Verkaufsprozessen erfahren, wenn Kunden sich mit Fragen zum Datenschutz melden. Zudem gehen ihnen seltener und weniger Daten bei Sicherheitsvorfällen verloren.

Für die Studie wurden von Cisco mehr als 3.200 Organisationen in 18 Ländern befragt. Immerhin 59 Prozent von diesen sehen sich gut aufgestellt und gehen davon aus, alle oder zumindest die meisten DSGVO-Vorgaben zu erfüllen. Weitere 29 Prozent erwarten, innerhalb eines Jahres soweit zu sein. Interessant dabei ist, dass Deutschland mit 58 Prozent »DSGVO-Readiness« unter dem weltweiten Durchschnitt liegt, der durch viele außereuropäische Länder nach unten gezogen wird. In Großbritannien (69 Prozent), Italien (72 Prozent) und Spanien (76 Prozent) ist man da deutlich weiter – oder schätzt sich wenigstens besser aufgestellt ein.

Die größten Herausforderungen, die bei der DSGVO-Umsetzung gesehen werden, sind die Erfüllung von Vorgaben zur Datensicherheit (42 Prozent) und interne Trainings (39 Prozent). Aber auch die Tatsache, dass sich vielfach erst in der Praxis zeigen muss, wie Regelungen ausgelegt und umgesetzt werden müssen, sorgt häufig für Probleme (35 Prozent).

Schnellere Beantwortung von Datenschutzanfragen

Dennoch lohnt sich die DSGVO für Unternehmen, weil sie Kundenanfragen zum Datenschutz besser und schneller beantworten können. Durchschnittlich verzögern sich der Cisco-Studie zufolge Verkäufe um 3,9 Wochen, wenn Kunden Datenschutzbedenken äußern. Bei den Organisationen, die »DSGVO-ready« sind, sind es allerdings durchschnittlich nur 3,4 Wochen, während es bei denen, die sich noch mehr als ein Jahr von der Umsetzung entfernt sehen, 5,4 Wochen sind. Vergleicht man das mit dem vergangenen Jahr, als die durchschnittliche Verzögerung noch bei 7,8 Wochen lag, sieht man aber auch, dass Organisationen die Datenschutzanfragen ihrer Kunden insgesamt schneller beantworten können.

Allerdings ist das nur eine Seite der Medaille, denn durch die DSGVO stieg allgemein das Bewusstsein für Datenschutz, und so nahm auch die Zahl der diesbezüglichen Anfragen zu: Hatten im vergangenen Jahr noch 66 Prozent mit Verzögerungen in Verkaufsprozessen zu kämpfen, so waren es zuletzt 87 Prozent.

Weniger Datenverluste und kürzere Downtimes

Auch auf die IT-Security wirkt sich die DSGVO positiv aus – wahrscheinlich, weil Organisationen nun besser wissen, wo personenbezogene und andere wertvolle Daten lagern, die sie schützen müssen. So hatten zwar die meisten Befragten im vergangenen Jahr mit einem Data Breach zu tun, doch dort, wo man die DSGVO bereits umgesetzt hatte, waren es weniger Organisationen: 74 Prozent im Vergleich zu 89 Prozent bei denen, die sich erst in mehr als einem Jahr DSGVO-ready sehen. Und bei ihnen waren auch weniger Daten betroffen (79.000 Datensätze vs. 212.000 Datensätze) und Downtimes fielen kürzer aus (6,4 Wochen vs. 9,4 Wochen).

»Organisationen haben noch einen langen Weg vor sich, um das Maximum aus ihren Investitionen in Datenschutz herauszuholen. Unsere Untersuchung zeigt aber, dass der Markt bestellt ist für diejenigen, die bereit sind in ihre Datenbestände und deren Schutz zu investieren«, so Michelle Dennedy, Chief Privacy Officer bei Cisco.

BfDI: Statement zur Veröffentlichung von Daten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und weiteren Betroffenen

Anlässlich der Sondersitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 10.01.2019 erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber:

„Der aktuelle Vorfall beweist einmal mehr, dass mit der Digitalisierung auch erhebliche datenschutzrechtliche Risiken verbunden sein können. Nur wenn man sich dieser bewusst ist, wird man in Zukunft diese Risiken auch bestmöglich minimieren können.

Dabei ist zunächst natürlich ein jeder selbst verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner digitalen Identität zu ergreifen. Um dies zu ermöglichen, bedarf es zum einen einer weitergehenden Sensibilisierung der Bevölkerung. Wenn wir wollen, dass die Leute ihre Türen abschließen, müssen wir ihnen verständlich machen, warum dies erforderlich ist und wo sie die entsprechenden Schlüssel finden.

Dies gilt natürlich vor allem für die Anbieter von digitalen Kommunikationsplattformen und Cloud-Diensten. Diese müssen nicht nur auf die Schlüssel hinweisen, sondern sie vielmehr überhaupt bereitstellen. Ich sehe dementsprechend eine Pflicht dieser Unternehmen, überhaupt die Chance einer sicheren Nutzung ihrer Dienste zu ermöglichen. Hierzu bedarf es zum einen verpflichtender Vorgaben, ausschließlich starke Passwörter zu verwenden, und zum anderen der freiwilligen Möglichkeit, darüber hinausgehend Konten durch weitere Maßnahmen wie zum Beispiel einer Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen zu können.

Kommt es dann trotzdem zu einer Datenpanne, müssen sich die Unternehmen aktiv an deren Eindämmung beteiligen. Jede Minute, in der ein Link nicht gelöscht oder ein gekapertes Konto nicht gesperrt wird, vergrößert die Gefahr, dass die illegal veröffentlichten Daten weiterverbreitet werden und der Datenschutzverstoß damit unkontrollierbar wird.

Aus diesem Grund sollten auch die Datenschutzaufsichtsbehörden unverzüglich in die bestehenden Meldewege der handelnden Behörden mit einbezogen werden. Gerade aufgrund unserer Erfahrung im Umgang mit Datenschutzvorfällen und den aufgrund der DSGVO vorgesehenen Handlungsmöglichkeiten gegenüber den verantwortlichen Stellen können wir maßgeblich dazu beitragen, die Nachteile für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten.“

Die Pressemitteilungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.

Ulrich Kelber ist neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Mit Ulrich Kelber als Nachfolger von Andrea Voßhoff wurde erstmals ein Informatiker in das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt. Er erhielt 444 Stimmen bei 176 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen, damit mehr Stimmen als zur Wahl erforderlich waren (355), auch mehr Stimmen als SPD und CDU zusammen im Bundestag haben (398).

Der neue Leiter der Datenschutzbehörde sitzt seit dem Jahr 2000 für die SPD im Bundestag. Unter anderem war er in dieser Zeit als parlamentarischer Staatssekretär für Verbraucherschutz, Mietrecht und Digitales zuständig, zudem verfügt er über rund zehn Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich. Er dürfte damit deutlich mehr Fachkenntnis mitbringen als seine vielfach kritisierte Vorgängerin Andrea Voßhoff.

Bei den datenschutzrelevanten Abstimmungen der letzten Jahre trat er nicht durchgehend für maximalen Datenschutz ein. Auch wenn er, entgegen der Parteilinie, gegen Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung war, stimmte er beispielsweise 2015 mit der SPD für eine Wiedereinführung der (nun vorerst wieder ausgesetzten) Vorratsdatenspeicherung.

WIM Oktober 2018: Datenschutz im Marketing

Auszug aus der WIM (Wirtschaft in Mittelfranken) 10/2018 der IHK Mittelfranken

Die Datenschutzgrundverordnung hat neue Spielregeln gebracht. Ein Überblick über die Auswirkungen – von Online-Marketing bis Bildrechte.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit 25. Mai in Kraft, jedoch herrscht  bei deren Umsetzung weiterhin große Unsicherheit. Das gilt auch für Werbung und Marketing: Zahlreiche Unternehmen verzichten auf werbewirksame Maßnahmen, weil sie die Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen scheuen, oder – das andere Extrem – die Datenschutzproblematik wird einfach ausgeblendet. Gerade im Marketing ist es jedoch unerlässlich, sich mit den neuen „Spielregeln“ auseinanderzusetzen.

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Apple CEO Tim Cook: DS-GVO ist Vorbild für weltweiten Datenschutz

Apple-Chef Tim Cook hat die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) als Basis für einen weltumspannenden Datenschutz gelobt. »Ich bin ein großer Fan der DS-GVO. Sie stellt aber noch nicht alles dar, was gemacht werden muss«, sagte er am Sonntag in Berlin der Deutschen Presse-Agentur. »Wir würden es gerne sehen, wenn nicht nur die USA, sondern auch viele andere Länder der Führungsrolle Europas folgen und vielleicht sogar darüber hinausgehen würden.«

Gerade in Deutschland gebe es bei den Bürgern ein profundes Wissen und ein ausgeprägtes Bewusstsein für den Schutz der Privatsphäre, das nicht in allen Teilen der Welt existiere, sagte Cook – auch weil die Deutschen ihrer Geschichte »einige der schändlichsten Dinge gesehen haben, die passieren können«.

Der Weg zu einem besseren Datenschutz sei wie eine Reise, sagte Cook. »Ich weiß nicht, wie lange die dauern wird.« Die Menschen erlebten aber fast jeden Tag Verletzungen ihrer Privatsphäre. »Die Menschen sind dann schockiert über einige der Dinge, die passieren.« Deshalb werde sich die Welt als Ganzes in Richtung Datenschutz bewegen. »Sie erkennen das vielleicht nicht so schnell, wie ich es möchte, aber sie werden die schrecklichen Folgen erkennen und Maßnahmen ergreifen.«

Der Chef des iPhone-Konzerns wird am Mittwoch in Brüssel auf der 40. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten auftreten, um dort eine Keynote-Ansprache zu halten.

Klingelschilder: Unsinnige Panikmache gegen die DS-GVO

Kuriose Auswüchse der neuen DS-GVO? Das Namensschild an der Türklingel könnte plötzlich die Privatsphäre des Mieters verletzen. Datenschützer halten das für unsinnig. Eigentümer-Verbände fordern Klarheit vom Gesetzgeber.

Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt der »Bild-Zeitung« zufolge aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die Zeitung Verbands-Präsident Kai Warnecke.

Müssen Mieter jetzt also ihre Klingelschilder abschrauben? Datenschützer halten das für übertrieben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff empfiehlt Verbänden und Institutionen, sich vor etwaigen öffentlichen Ratschlägen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden erst einmal nach der Rechtslage zu erkundigen. Ein Klingelschild mit Namen falle in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.

»Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt«, sagt auch Jana Schönefeld, Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, der dpa. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien.

»Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern«, schätzt der netzpolitische Sprecher der Grünen-Faktion, Konstantin von Notz. Die Behauptung, die Klingelschilder müssten abmontiert werden, »entbehrt jeder Grundlage«, da sie überwiegend analog und deshalb datenschutzrechtlich nicht betroffen seien. Selbst bei digitalen Klingelschildern liege ein »berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 6 DSGVO« vor.

Er sehe keine Notwendigkeit, die Namensschilder abzumontieren, sagte dagegen der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri. Der Vermieter sei im Regelfall sogar verpflichtet, einen Namen an die Klingel zu schreiben. Nur bei einem Widerspruch müsse das Schild weg. Ähnlich sieht es auch der Präsident der bayerischen Datenschutzaufsicht Thomas Kranig. Die Entscheidung aus Wien halte er für übertrieben, sagte Kranig der »Augsburger Allgemeinen«.

Auch die Berliner Datenschutzbehörde sieht keinen Grund zur Panik. Sie empfiehlt Vermietern, den Mietern bei Neuvermietung eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Alle Namensschilder von Alt-Mietern zu entfernen, wäre dagegen »wirtschaftlicher Wahnsinn«, sagte Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde ihre Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld – zumindest in Berlin – für unwahrscheinlich.

Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Klingelschild und Datenschutz vom 18.10.18