OLG NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die Pflicht zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für TK-Anbieter, die ab dem 1. Juli wieder gilt, ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht mit EU-Recht vereinbar. Bereits Ende 2015 hatte die Bundesregierung eine neue Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht, die TK-Anbieter ab dem 1. Juli dieses Jahres verpflichtet, die Verkehrsdaten ihrer Kunden für zehn […]
