E-Mail-Verschlüsselung ist Pflicht für Berufsgeheimnisträger
Der Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf die Pflicht zur Verschlüsselung bei E-Mails von Berufsgeheimnisträgern (Apotheker, Ärzte und Rechtsanwälte, …) hingewiesen, wenn diese sensible personenbezogene Daten enthalten. Laut Schurig ist insbesondere das Versenden von Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail rechtlich unzulässig, da es sich hierbei um besondere Arten von personenbezogenen Daten i.S.v. […]